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010. 20°C sollten schon sein

Ganz gleich, wie kalt es draußen ist - in einer Mietwohnung sollte es möglich sein, wenigstens 20°C Wärme zu erreichen.

( AG Wuppertal: 97 C 576/97 )

Schafft die Heizung das nicht, kann man die Miete mindern. Die Gerichte legen sich dabei meist auf 10% der Netto-Kaltmiete fest.


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