016. Einbauküche : Nicht vor Lieferung bezahlen
Die Vertragsklausel von Küchenfirmen, wonach der Kunde bereits vor Beginn der Montage ihrer neuen Einbauküche zahlen müssen, ist unwirksam. Kunden müssen erst bezahlen, wenn alles eingebaut ist.
( LG Frankfurt/M.: 2-33 O 400/98 ) |