029. Höhere Miete muss gezahlt werden
Ein Mieter darf eine berechtigte Mieterhöhung nicht ablehnen, weil der Vermieter Wohnungsmängel nicht beseitigt. Er kann den höheren Betrag aber mindern, um seinen Vermieter zur Reparatur der Schäden zu veranlassen.
( OLG Frankfurt/M.: 20 ReMiet 1/96 ) |