026. Kein Ersatz für Schäden durch Fallobst
Beschädigt das Fallobst vom Kirschbaum des Nachbarn das eigene Auto, muss der Nachbar den Schaden nicht ersetzen: Es war nicht vorherzusehen, dass die Kirschen den Lack beschädigen. Der Nachbar muss den Baum aber stutzen.
( OLG Dresden: 6 U 539/01 ) |