025. Eine Chance für den Architekten
Schreck für den Bauherrn: Die Ausgaben für sein Projekt sprengen den Kostenrahmen des Architekten. In diesem Fall muss er dem Planer erst eine Frist setzen, die Kosten auf den geplanten Betrag zu senken. Sonst kann er später von ihm keinen Schadenersatz wegen überhöhter Baukosten verlangen.
( OLG Köln: 3 U 166/00 ) |