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004 Verlobung geplatzt

004. Kann einer einfach ausziehen und den anderen mit der Miete sitzen lassen ?

Nein, zumindest ist ihm das nicht zu empfehlen. Stehen beide Lebensgefährten als Mieter im Mietvertrag, dann haben sie sich dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch zur Mietzahlung verpflichtet. Das heißt, der Vermieter kann sowohl den einen als auch den anderen auf die Mietzahlung in Anspruch nehmen. Wenn also derjenige, der in der Wohnung bleibt, die Mietzahlung einstellt, kann der Vermieter auch vom bereits nicht mehr in der Wohnung lebenden Lebensgefährten die gesamte Miete fordern. Intern hat dann natürlich derjenige, der die gesamte Miete entrichtet hat, einen Ausgleichsanspruch ( auf die Hälfte ) gegen den anderen.


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