005. Ich habe meine Lebensgefährtin in die Lebensversicherung eintragen lassen. Können meine Kinder aus erster Ehe das anfechten ?
Wen Sie als Bezugsberechtigten in Ihrer Lebensversicherung eintragen, steht Ihnen völlig frei. Natürlich kann es Ihre Lebensgefährtin sein. Anfechtbar ist das nicht. |