016. Ich habe mit dem Vater meines Kindes gemeinsames Sorgerecht vereinbart. Kann ich ihm das wieder wegnehmen lassen ?
Nur bei Vorliegen bestimmter Umstände. So muss das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl wiedersprechen. Es reicht also nicht aus, dass Sie einfach nur nicht wollen, dass der Vater das Sorgerecht hat. Beispiel für eine Kindeswohlgefährdung ist z.Bsp. sexueller Missbrauch seitens des Vaters oder starker Alkoholkonsum. |