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017 Verlobung geplatzt

017. Wir haben vor Jahren einen Ehevertrag geschlossen, in dem wir gegenseitig auf Unterhalt und Versorgungsausgleich ( bei der Rente ) verzichten. Kann es sein, dass der Vertrag gar nicht rechtmäßig ist ?

Das kann sehr wohl sein, da der Vertrag gegebenenfalls als sittenwidrig einzustufen ist. Entscheident ist, in welcher Position man sich bei Abschluss des Vertrages befunden hat. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann dies zur Sittenwidrigkeit führen, wenn der Vertrag nicht als Ausdruck und Ergebnis einer gleichberechtigten Lebenspartnerschaft erscheint, sondern eine einseitige Dominaz eines Ehepartners wiederspiegelt. Dies ist dann der Fall, wenn z.Bsp. eine Schwangere grundsätzlich auf Unterhalt verzichtet.


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