018. Mein Mann und ich wollen später nicht künstlich am Leben gehalten werden. Wie können wir eine rechtlich unanfechtbare Lösung finden ?
Sie können eine so genannte Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellen, in der Sie genau regeln, was der andere darf, wenn Sie entscheidungsunfähig sind. In der Patientenverfügung ( vorher mit Ihrem Arzt abstimmen ) können Sie genau regeln, was Sie an ärztlicher Behandlung wünschen oder auch nicht. |