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Urteile zum Wohnrecht

  1. Druckmittel gegen schlampige Vermieter
    Wenn der Vermieter schäden in der Wohnung nicht beseitigt, kann der Mieter eine Firma beauftragen. Er muss allerdings dem Vermieter eine Frist für die Reparatur setzen. - Zum Beispiel 14 Tage, aber mit exaktem Ablaufdatum.
    ( KG Berlin: 8 U 4583/99 )
  2. Hellhörige Wohnung braucht keinen Teppich
    Trittgeräusche sind einer der häufigsten Streitpunkte unter Nachbarn. Aber: Kein Mieter kann verpflichtet werden, einen Teppich zu legen. Denn er ist für Mängel im Haus nicht verantwortlich.
    ( OLG Düsseldorf: 9 U 218/96 )
  3. Als Mieter hat man das Hausrecht
    Das Hausrecht erstreckt sich auch auf Treppenhaus und Vorräume. Man darf zum Beispiel jemanden hinauswerfen, der sich unberechtigt Zutritt verschafft. Geht er nicht freiwillig, darf man ihn hinausdrängen.
    ( OLG Düsseldorf: 22 U 17/97 )
  4. Eigentumswohnung - der Verwalter darf rein
    Der Verwalter darf aber nur rein, wenn er einen Schaden (z.Bsp. Wasserrohrbruch) vom Haus nicht anders abwenden kann, dann muß man ihm Zutritt gewähren.
    ( Hanseatisches OLG: 2 Wx 31/98 )
  5. Unzulässige Klausel - keine Renovierung
    Eine Klausel, nach der Mieter unabhängig von der Notwendigkeit alle drei Jahre renovieren müssen, ist nichtig. Das heißt: Sie steht im grunde genommen gar nicht im Vertrag. - Renovieren muß deshalb der Vermieter.
    ( LG München: 12 S 998/01 )
  6. Mietausfall muß der Störer ausgleichen
    Wer für Lärm verantwortlich ist (z.Bsp. anhaltendes Hundegebell) und die Mieter im Nebenhaus deshalb zu Recht die Miete mindern, muss für den Ausfall geradestehen.
    ( AG Köln: 130 C 275/00 )
  7. Ohne Belege keine Nachzahlungen
    Mieter haben das Recht, eine Nebenkosten-Nachzahlung zu verweigern, wenn der Vermieter ihnen keine Kopie seiner Rechnungen (gegen Auslagenerstattung) schickt. Sie brauchen sich nicht darauf einzulassen, die Belege beim Vermieter im Büro einzusehen.
    ( AG Dinslacken: 33 C 177/00 )
  8. Lohnpfändung wegen privater Telefonate
    Arbeitgeber sind berechtigt, die Gebühren für Privattelefonate vom Gehalt abzuziehen. Selbst dann, wenn dem Angestellten dann gar nichts mehr davon bleibt.
    ( ArbG Frankfurt/M.: 5 Ga 17/02 )
  9. Tierhaltung: Ein Privatzoo ist verboten
    Wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung geregelt ist, darf man grundsätzlich zwei Katzen oder einen Hund halten. Mehr nicht - auch nicht dutzende von Vögeln.
    ( AG Berlin: 8 C 185/99 )
    Wenn der Vermieter Tiere duldet, kann er auch ein Hausschwein nicht verbieten - sofern es nicht durch Geruch oder Geräusche stört.
    ( AG Berlin: 17 C 88/00 )
  10. 20°C sollten schon sein
    Ganz gleich, wie kalt es draußen ist - in einer Mietwohnung sollte es möglich sein, wenigstens 20°C Wärme zu erreichen.
    ( AG Wuppertal: 97 C 576/97 )
    Schafft die Heizung das nicht, kann man die Miete mindern. Die Gerichte legen sich dabei meist auf 10% der Netto-Kaltmiete fest.
  11. Windkraftanlagen dürfen Schatten werfen
    Jeder Hauseigentümer kann den Betrieb einer benachbarten Windkraftanlage untersagen lassen. Allerdings nur, wenn die "Mühle" mindestens 30 min pro Tag Schatten auf das eigene Grundstück wirft.
    ( VerwG Mainz: 3 K 263/01 )
  12. Darf man eigendlich gegen den Mietvertrag verstoßen ?
    Ich werde mich hüten, denken Sie ? Aber in einigen Fällen sind Vertragsverstöße durch Gerichtsurteil gedeckt. Grundsätzlich dürfen Sie Tiere in der Wohnung halten - auch wenn der Mietvertrag das verbietet. Und Sie dürfen nach 22°° Uhr duschen oder baden - trotz Verbot. Solche Einschränkungen vereinbaren sich nicht mit dem Mietrecht.
    ( LG Köln: 1 S 304/96 )
  13. Darf man die Wohnung einrichten, wie man will ?
    Viele meinen, da kann Ihnen niemand Vorschriften machen. Irrtum. Der Vermieter hat ein Wörtchen mitzureden. Zum Beispiel: Sie wollen die Einbauküche ersetzen. Aber ohne weiteres dürfen Sie das nicht. Denn die Einbauküche gilt als Zubehör des Hauses. Ein Auswechseln währe ein Umbau.
    ( LG Berlin: 62 S 115/96 )
    Dafür brauchen Sie die Genehmigung des Vermieters.
  14. Darf man vor Vertragsende ausziehen und die Mietzahlung einstellen ?
    Das geht - nach dem neuen Mietrecht. Bislang betrugen die Kündigungsfristen je nach dauer des Mietvertrages bis zu einem Jahr. Jetzt dürfen Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen ( § 565 BGB ) - egal, wie lange Sie schon in der Wohnung leben.
  15. Eigentumswohnung - darf man sie einfach so verkaufen ?
    Halten Sie sich fest: Man darf nicht. Der Kaufvertrag wird ohne Erlaubnis des Verwalters nicht wirksam.
    ( OLG Köln: 19 U 139/95 )
    Denn der Verwalter hat das Recht zu prüfen, ob der Käufer für die laufenden Kosten auf dauer aufkommen kann.
  16. Einbauküche: Nicht vor Lieferung bezahlen
    Die Vertragsklausel von Küchenfirmen, wonach der Kunde bereits vor Beginn der Montage ihrer neuen Einbauküche zahlen müssen, ist unwirksam. Kunden müssen erst bezahlen, wenn alles eingebaut ist.
    ( LG Frankfurt/M.: 2-33 O 400/98 )
  17. Schadenersatz bei rutschiger Treppe
    Wer auf einer regennassen Außentreppe am Haus ausrutscht, kann seinen Vermieter haftbar machen. Je nach Verletzung gibt es bis zu 6000 Euro Scherzensgeld. Aber: Wer erkennen kann, dass die Treppe nicht rutschfest ist, haftet zu einem Drittel selbst.
    ( LG Coburg: 12 O 784/00 )
  18. Mäuseplage rechtfertigt sofortigen Auszug
    Wenn der Vermieter nichts gegen Mäuse unternimmt, dürfen Mieter den Vertrag fristlos kündigen und sofort ausziehen.
    ( AG Brandenburg: 32 C 520/00 )
  19. Keine Fließen in der Eigentumswohnung
    Wer nachträglich in einer Eigentumswohnung Fließen verlegt, muss sie wieder rausreißen, wenn den Nachbarn die Trittgeräusche zu laut sind.
    ( OLG Düsseldorf: 3 Wx 120/01 )
  20. Fehlt die Garage, ist der Vertrag nichtig
    Der Käufer einer Eigentumswohnung kann den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn die zugesicherte Garage fehlt. Zudem hat er Anspruch auf Ersatz der Notar- und Maklergebühren, Zinsen und des bereits verlegten Teppichbodens.
    ( OLG Frankfurt/M.: 49 C 61/97 )
  21. Auf Behörden muss Verlass sein
    Kommt es durch berechtigte Einwände Dritter zu Verzögerungen beim Bau, kann man von der Gemeinde Schadenersatz verlangen, wenn diese vorher eine Baugenehmigung als rechtmäßig bestätigt hat.
    ( BGH: III ZR 63/00 )
  22. Kaputte Fließen durch Estrich ersetzt
    Vermieter müssen defekte Balkonfließen nicht ersetzen. Stattdessen kann einfacher Estrich geschüttet werden, ohne dass der Mieter wegen der optischen Beeinträchtigung ein Mietminderungsrecht hätte.
    ( LG Berlin: 62 S 133/00 )
  23. Rauchen ist nicht verboten
    Vermieter können nicht das Rauchen verbieten. Das nämlich gehört zur freien Willensgestaltung.
    ( LG Köln: 9 S 188/98 )
  24. Nach sechs Monaten keine Ansprüche mehr
    Ein Vermieter verlangt von einem Ex-Mieter mehr als sechs Monate nach dessen Auszug aus der Wohnung Geld für unterbliebene Schönheitsreparaturen - vergeblich. Denn solche Ansprüche sind nach einem halben Jahr verjährt, der Vermieter sieht keinen Cent.
    ( OLG Koblenz: 9 U 1480/00 )
  25. Eine Chance für den Architekten
    Schreck für den Bauherrn: Die Ausgaben für sein sprengen den Kostenrahmen des Architekten. In diesem Fall muss er dem Planer erst eine Frist setzen, die Kosten auf den geplanten Betrag zu senken. Sonst kann er später von ihm keinen Schadenersatz wegen überhöhter Baukosten verlangen.
    ( OLG Köln: 3 U 166/00 )
  26. Kein Ersatz für Schäden durch Fallobst
    Beschädigt das Fallobst vom Kirschbaum des Nachbarn das eigene Auto, muss der Nachbar den Schaden nicht ersetzen: Es war nicht vorherzusehen, dass die Kirschen den Lack beschädigen. Der Nachbar muss den Baum aber stutzen.
    ( OLG Dresden: 6 U 539/01 )
  27. Keine Kündigung bei Schäden durch Kinder
    Mietern darf die Wohnung nicht gekündigt werden, weil ihre minderjährigen wiederholt Schäden anrichten.
    ( KG Berlin: 16 ReMiet 10611/99 )
  28. Keine Miete bei andauernden Schikanen
    Wird ein Untermieter von seinem Vermieter ständig schikaniert (Besuch von Freunden ist verboten, er muss bei Verlassen der Wohnung den Schlüssel abgeben), darf er die Mietzahlungen einstellen.
    ( LG Gießen: 1 S 443/99 )
  29. Höhere Miete muss gezahlt werden
    Ein Mieter darf eine berechtigte Mieterhöhung nicht ablehnen, weil der Vermieter Wohnungsmängel nicht beseitigt. Er kann den höheren Betrag aber mindern, um seinen Vermieter zur Reparatur der Schäden zu veranlassen.
    ( OLG Frankfurt/M.: 20 ReMiet 1/96 )
  30. Architekt haftet bei zu geringem Abstand
    Auch wenn eine Baugenehmigung vorliegt: Stellt sich heraus, dass bei einem neuen Wohnhaus die Abstände zum Nachbarn nicht eingehalten wurden, haftet der Architekt für den Schaden.
    ( OLG Hamm: 25 U 56/99 )

                                                                                                                                            



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