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Urteile die helfen könnten

Das eigene Recht schnell durchsetzen, ungerechte Ansprüche nachhaltig abwehren. Das ist ganz einfach, wenn man weiß, wie Richter entscheiden. Wer seine Rechte kennt, kann Ansprüche im Beruf, bei Unfällen oder in der Familie eher durchsetzen - und unberechtigte Forderungen abwehren. Hier gibts wichtige Urteile, die Sie kennen sollten.



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Erbrecht:

" Wie kann ich erreichen, daß nach meinem Tode alles in die richtigen Hände gerät ? " Diese Frage haben sich wohl schon viele von Ihnen gestellt. Viele verdrängen jedoch den Gedanken an den eigenen Tod oder sind sich nicht bewußt, daß nachlässige oder völlig fehlende Erbschaftsregelungen oftmals Streit unter den Angehörigen verursachen. Aber auch jemand, dem eine Erbschaft zufällt, sollte sich darüber im klaren sein, was vor der Annahme einer Erbschaft beachtet werden sollte. Deshalb sollte sich jeder zumindest mit den wesentlichen Aspekten des Erbrechts vertraut machen. Diese Seiten können Ihnen helfen, einen ersten Einstieg zu finden. Dabei ist auch berücksichtigt, daß seit der Wiedervereinigung für Erbfälle nach dem 02.10.1990 auch in Ostdeutschland das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt, während für frühere Erbfälle das alte Erbrecht maßgeblich bleibt. Hierzu finden Sie auf diesen Seiten Hinweise auf die Unterschiede und Übereinstimmungen. Berücksichtigt sind auch das neue Erbrechtsgleichstellungsgesetz und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Die nachfolgenden Seiten können Ihnen die wichtigsten Probleme verdeutlichen und einige grundlegende Hinweise zu deren Regelung geben. Oft ist dieser allgemeine Überblick ausreichend, um Ihre Fragen zu klären. Eine umfassende rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar machen diese Seiten aber nicht entbehrlich. Insbesondere bei einigungsbedingten Sonderfragen oder wenn es um ein größeres Vermögen geht, sollten Sie sich unbedingt rechtskundig beraten lassen. Sofern Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nicht zulassen, können Sie hierzu eine kostenlose Rechtsberatung nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen. Über die Voraussetzungen informiert das Faltblatt "Beratungs- und Prozeßkostenhilfe", das bei Ihrem Gericht ausliegt.

                                                  

                                                                                                             



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