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Urteile zu Familie - allgemein

  1. Wann Kindern der Unterhalt gestrichen wird
    Bis zum Abschluß der ersten Berufsausbildung müssen die Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen. Aber: Wenn ein Jugendlicher seine Ausbildung abbricht, sich keine neue Lehrstelle sucht und Arbeitslos wird, müssen die Eltern nicht mehr zahlen.
    ( OLG Nürnberg: 10 WF 4068/00 )
    Auch ein Student, der die Regelstudienzeit vertrödelt, verliert seinen Unterhaltsanspruch.
    ( OLG Koblenz: 9 WF 553/ 00 )
  2. Wenn Ex-Partner sich streiten, bleibt das Kind bei der Mutter
    Auch wenn der Scheidungsrichter bestimmt hat, dass das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnt - wenn sich die Eltern ständig streiten, leidet das Kind unter den Spannungen. Und dann kommt das Kind in der Regel zur Mutter.
    ( OLG Frankfurt/M.: 1 UF 343/99 )
  3. Der Gentest nützt dem Vater gar nichts
    Ein Mann ist nicht berechtigt, mit einem Gentest seine Vaterschaft zu beweisen, wenn die Mutter seines Kindes mit einem anderen verheiratet ist - und der die Vaterschaft bereits anerkannt hat. In diesem Fall hat der leibliche Vater alle Rechte aber auch Pflichten gegenüber seinem Kind verloren.
    ( OLG Köln: 14 UF 119/01 )
  4. Kein Vater muß sich um sein Kind kümmern
    Eine Mutter, die das Sorgerecht hat, kann den Vater nicht zwingen, seinen Sprössling zu besuchen - obwohl das Gesetz das Gegenteil vorsieht. Denn in so einem Fall würde das Kind mangels Vaterliebe eher Schaden nehmen.
    ( OLG Nürnberg: 7 UF 201/01 )
  5. Ohne Zustimmung des Vaters kein Umzug
    Eine geschiedene Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat, kann nicht ohne Zustimmung ihres Ex-Mannes den Wohnsitz in eine andere Stadt verlegen. Denn als Vater darf er mitbestimmen, wo sich sein Kind aufhält. Sagt er nein, platzt der Umzug.
    ( OLG Hamm: 2 UF 86/98 )
  6. Wenn die Frau das Auto braucht, gehört es ihr
    Bei einer Scheidung muss sich der Mann von seinem Auto trennen, wenn die Frau es beruflich braucht oder z.Bsp. die Kinder damit zur Schule fährt. Das Auto gehört dann ihr.
    ( OLG Karlsruhe: 2 WF 111/99 )
  7. Den Partner darf man von der Steuer absetzen
    Wenn ein Ehepartner den anderen im eigenen Betrieb beschäftigt, muss das Finanzamt das grundsätzlich steuerlich anerkennen. Selbst dann, wenn nur ein Minilohn, z.Bsp. 5 Euro pro Stunde, gezahlt wird.
    ( FG München: 13 K 838/98 )
  8. Unterhalt auch bei unerwartetem Studium
    Wenn ein Sohn z.Bsp. eine Zimmererlehre absolviert und unmittelbar im Anschluß ein Studium zum Bauingenieur beginnt, gilt das praktisch als eine zusammenhängende Ausbildung. Und die müssen ihm seine Eltern bezahlen.
    ( OLG Karlsruhe: 21 C 518/99 )
  9. Scheidungskinder behalten ihren Nachnamen
    Eine geschiedene Mutter kann nicht verlangen, dass ihre Kinder den Nachnamen ihres neuen Mannes annehmen.
    ( OLG Thüringen: 2 WF 301/00 )
  10. Ausbildung nicht auf Kosten des Ex-Mannes
    Trennt sich eine Frau, die keine Berufsausbildung hat, von ihrem Mann, muss sie sich trotzdem einen Job suchen. Wenn sie dann eine Berufsausbildung aufnimmt und dadurch zu wenig für ihren Lebensunterhalt verdient, hat sie keinen Anspruch auf höheren Unterhalt.
    ( BGH: XII ZR 212/98 )
  11. Hausverbot: der Mann kann sich nicht wehren
    Ein neues Gesetz regelt: Brutale Ehemänner bekommen ein befristetes Hausverbot. Ist dieses Hausverbot erst einmal angeordnet, kann sich der Mann nicht dagegen wehren. Denn seine Interessen, ganz gleich welche, haben während dieser Frist hinter dem Schutz der Frau zurückzustehen.
    ( OVerwG NRW: 5 A 278/02 )
  12. Für Rechnungen haften beide Ehepartner
    Ein Mann kann die Bezahlung eines Handwerkers nicht ablehnen, wenn seine Frau ohne sein Wissen den Auftrag erteilt hat.
    ( OLG Düsseldorf: 12 U 68/00 )
    Die Regel ist: Bei Alltags-Geschäften bis zu 5113 Euro (z.Bsp.Einkauf, Arztbesuch) haftet ein Partner für den anderen.
  13. Lebensversicherung zählt nicht zum Erbe
    Auch wenn man ein anderslautendes Testament schreibt - die Lebensversicherung bekommt, wer als Bezugsberechtigter im Vertrag eingetragen ist. Wenn man das nicht mehr will, muss man es der Versicherung schriftlich mitteilen.
    ( OLG Koblens: 11 U 28/97 )
  14. Wegen Untreue wird die Ehe aufgehoben
    Wenn eine Frau erfährt, das ihr Mann bis kurz vor der Hochzeit ein dauerhaftes intimes Verhältnis mit einer anderen hatte, kann sie die Ehe aufheben lassen. Rechtlich steht sie dann so, als hätte sie nie geheiratet.
    ( OLG Koblenz: 15 UF 797/94 )
  15. Scheidung in Abwesenheit
    Wer seinem eigenen Scheidungstermin unentschuldigt fernbleibt, kann auch ohne Anhörung geschieden werden.
    ( OLG Hamm: 1 UF 179/98 )
  16. Finger weg vom Sparbuch der Kinder
    Eltern sind nicht berechtigt, für eigene Zwecke Geld vom Sparbuch ihres Kindes abzuheben. Auch nicht, wenn die ganze Familie etwas davon hat, ein renoviertes Haus etwa.
    ( OLG Köln: 2 U 20/96 )
  17. Kinder haben keinen Anspruch auf Luxus
    Kinder haben nur den Unterhaltsanspruch gegen ihren Vater, der bis zum Höchstbetrag in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesen ist. Selbst wenn der Vater mehr verdient - seinen Luxus muss er nicht teilen.
    ( OLG Schleswig-Holstein: 10 UF 163/00 )
  18. Ein Job mindert nicht den Unterhaltsanspruch
    Eine geschiedene Frau mit Kleinkindern muss keinen Job annehmen. Arbeitet sie trotzdem, wird ihr Gehalt nur zu einem geringen Teil auf den Unterhalt ihres Ex-Mannes angerechnet.
    ( OLG Köln: 14 WF 107/01 )
  19. Kinder zahlen die Heimkosten ihrer Eltern
    Wenn die Rente nicht für Heimkosten reicht, zahlt das Sozialamt, holt sich das Geld aber von den Kindern zurück. Um deren Zahlungsfähigkeit festzustellen, wird auch geprüft, wie viel der Ehepartner verdient.
    ( OLG Hamm: 8 UF 411/00 )
  20. Ohne Ehe kein Gemeinschafts-Testament
    Unverheiratete Paare brauchen Einzel-Testamente. Bei einem gemeinsamen gilt nur die Unterschrift dessen, der den Text geschrieben hat.
  21. Wer zu spät kommt, büßt die Erbschaft ein
    Wer erst 9 Jahre, nachdem er vom Tod eines Angehörigen erfahren hat, seinen Pflichtteil am Erbe einfordert, geht leer aus. Der Anspruch ist nach drei Jahren ab Kenntnis des Todes verjährt.
    ( OLG Koblenz: 1 U 1557/98 )
  22. Unterstützung für den studierenden Ex
    Eine berufstätige Frau muss ihren Ex-Mann, der nach der Scheidung ein Studium beginnt, nicht unbegrenzt unterstützen. Besteht er zwei Mal die Vordiplomprüfung nicht, kann sie die Zahlungen einstellen.
    ( OLG Hamm: 2 UF 61/94 )
  23. Den Anspruch auf Unterhalt verloren
    Wenn eine Frau vor der Scheidung mehrere Monate mit einem anderen Mann zusammenlebt, muss ihr Ex-Gatte keinen Unterhalt zahlen.
    ( OLG Frankfurt/M.: 1 UF 94/01 )
  24. Die eigenen Eltern müssen zahlen
    Die Mutter eines nicht ehelichen Kindes kann nur von ihren Eltern Unterhalt fordern, wenn der Vater des Kindes zahlungsunfähig ist. Gegen ihre "Schwiegereltern" hat sie keinen Anspruch.
    ( OLG Nürnberg: 7 WF 136/01 )
  25. Kein Anspruch auf Unterhalt
    Einem Kind, das eine Lehre als Mechaniker abgeschlossen hat, müssen die Eltern kein Studium z.Bsp. in der Medienbranche mehr finanzieren, weil der berufliche Zusammenhang fehlt.
    ( OLG Stuttgart: 11 UF 64/01 )
  26. Ambulante Pflegerin darf erben
    Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen dürfen grundsätzlich nicht als Erben eingesetzt werden. Diese Vorschrift gilt nicht für eine ambulante Pflegekraft, die den Erblasser bis zu seinem Tode betreut hat.
    ( LG Bonn: 4 T 72/99 )
  27. Sorgerecht kann nicht erzwungen werden
    Trennt sich ein unverheiratetes Paar, bekommt die Mutter das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Der Vater kann dieses Recht gegen den Willen der Mutter nicht erzwingen.
    ( OLG Düsseldorf: 4 WF 189/98 )
  28. Anspruch auf Unterhalt von der Mutter
    Lebt ein Kind nach der Scheidung seiner Eltern beim berufstätigen Vater, muss grundsätzlich nur die Mutter Unterhalt zahlen. Notfalls muss sie sich einen Job suchen.
    ( BGH: VII ZR 191/98 )

                                                                                                                                            



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