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Das neue Nachbarschaftsrecht

Streit am Gartenzaun: Nachbarn bekriegen sich oft jahrelang - immer mehr Fälle enden vor Gericht !
Nichts beschäftigt die Gerichte so häufig wie der Krieg zwischen Nachbarn. Mehr als 4000 Nachbarschafts-Prozesse müssen deutsche Richter bewältigen. Tag für Tag. Die Kontrahenten fühlen sich in ihren Grundrechten verletzt, streiten oft über Jahre - bis die Gerichte entscheiden müssen.


Ein paar Tips gibts Hier!

Urteile zum Nachbarschaftsrecht

  1. Darf mein Nachbar Frösche in seinem Gartenteich halten ?
    Ja, das darf er - selbst dann, wenn die Amphibien nachts ohrenbetäubend laut quacken. Die Störenfriede dürfen nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde umgesetzt werden. Der Eigentümer der Frösche muss den Antrag stellen.
    ( BVG: 6 B 133/96 )
  2. Mein Nachbar stellt seine Mülltüten im Hausflur ab
    Das ist verboten. Der Hausflur ist nämlich eine Gemeinschaftsfläche, die die Hausbewohner nur begrenzt für eigene Zwecke nutzen dürfen. Der Nachbar muss seine Mülltüten in seiner Wohnung aufbewahren. Hält er sich nicht daran, riskiert er ein Busgeld.
    ( OLG Düsseldorf: 3 WX 88/96 )
  3. Mein Grundstück wird nachts mit Halogenlampen ausgeleuchtet
    Man darf höchstens sein eigenes Grundstück beleuchten. Geziehltes Ausleuchten des Nachbar-Areals gilt dagegen als unzulässige Beeinträchtigung und Schikane. Der Nachbar muss die Lampen ausschalten, sonst riskiert er ein Busgeld von bis zu 250.000 Euro.
    ( LG Köln: 9 S 362/99 )
  4. Muss ich Nachbar-Laub auf meinem Rasen dulden ?
    Ja, dagegen ist leider kein Kraut gewachsen. Äste oder Laub, die der Wind von Bäumen des Nachbargrundstücks herüberweht, müssen als ortsübliche Störung geduldet werden.
    ( LG Nürnberg: 13 S 10111/99 )
  5. Mein Nachbar züchtet Katzen in seinem Reihenhaus
    Mehr als zwei Katzen in einem Reihenhaus sind nicht erlaubt. Alles andere gilt als gewerbsmäßige Zucht, die für Nachbarn unzumutbar ist. Der Züchter muss die Tiere abschaffen - oder er zahlt 250.000 Euro Ordnungsgeld.
    ( LG Nürnberg: 8 O 3577/97 )
  6. Darf mein Nachbar mir die Nutzung der Garage verbieten ?
    Nein. Selbst wenn die Zufahrt zu Ihrer Garage direkt an der Terrasse des Nachbarn vorbeiführt, darf er Ihnen das Befahren Ihres Grundstücks nicht verbieten, weil Abgase zu ihm herüberwehen. Solche Beeinträchtigungen können nicht untersagt werden.
    ( AG Nürnberg: 19 C 8815/97 )
  7. Darf ich überhängende Äste selbst entfernen ?
    Nicht sofort. Erst müssen Sie ihren Nachbarn unter Angabe einer Frist auffordern, die Äste zu entfernen, die in Ihren Garten herüberwachsen. Erst wenn er trotzdem nichts unternimmt, dürfen Sie die Äste auf seine Kosten entfernen lassen.
    ( OLG Nürnberg: 12 U 2174/00 )
  8. Mein Nachbar parkt sein Auto auf der Durchfahrt
    Ein häufiger Streitpunkt: Der Nachbar nutzt einen Weg über Ihr Grundstück, und zu seinem rückwertig angrenzenden Haus zu gelangen. Den Durchfahrtsweg darf er aber nicht als Parkplatz missbrauchen. Selbst das Be- und Entladen ist dort verboten. Parkt er trotzdem, riskiert er ein Busgeld.
    ( AG Paderborn: 54 C 188/00 )
  9. Die Fichtenhecke meines Nachbarn ist 4 Meter hoch
    Eindeutig zu viel: Sind Bäume unmittelbar an der Grundstücksgrenze als Hecke gepflanzt, dürfen sie nicht höher sein als 3 Meter. Der Eigentümer muss die Bäume stutzen. Weigert er sich, droht ihm ein Ordnungsgeld.
    ( LG Zweibrücken: 3 S 80/97 )
  10. Der Hund meines Nachbarn bellt andauernd
    Dauerkleffen ist nicht erlaubt. Wenn der Hund eines Nachbarn die anderen Bewohner des Hauses durch ständiges Gebell stört, kann der Vermieter die Tierhaltung verbieten. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist allerdings nicht zu vermeiden und muss hingenommen werden.
    ( OLG Köln: 12 U 40/93 )

                                                                                                                                            



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