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Urteile-Familienrecht-Erbschaft

  1. Kann der geschiedene Ehepartner Erben ?
    Nein. Wenn eine Ehe bei Eintritt des Erbfalles zerrüttet oder geschieden ist, scheidet der hinterbliebene Partner als Erbe aus - auch, wenn er im Testament als Erbe genannt wird.
    ( OLG Zweibrücken: 3 W 103/00 )
  2. Gehört die Lebensversicherung zum Nachlass ?
    Die überraschende Antwort: nein ! Eine Lebensversicherung steht beim Tod des Versicherten nur dem Bezugsberechtigten zu. Sein Name ist in der Police eingetragen. Die rechtmäßigen Erben haben keinen Anspruch.
    ( BGH: VI 4 ZR 112/95 )
  3. Wann haften Erben für Pflegekosten ?
    Stirbt ein Pflegebedürftiger, bevor sein Betreuer eine Vergütung erhalten hat, müssen die Erben bezahlen. Denn die ausstehende Vergütung ist eine Nachlass-Schuld.
    ( BayObLG: 3 ZBR 56/96 )
  4. Erben Adoptivkinder automatisch ?
    Sind im Testament Enkel des Erblassers zu Erben eingesetzt, gehören dazu auch Adoptivkinder. Außer, das Testament nennt ausdrücklich nur die leiblichen Kinder.
    ( LG München: 16 T 9021/98 )
  5. Drei Viertel vom Erbe schon nach kurzer Ehe ?
    Ja. Auch wenn eine Frau nur vier Monate kinderlos verheiratet war, steht ihr nach dem Tode ihres Mannes die halbe Erbschaft zuzüglich einem Viertel als Zugewinnausgleich zu - völlig unabhängig davon, ob ihr Mann während der kurzen Ehe überhaupt einen Zugewinn erwirtschaftet hat. Die Eltern des Mannes, die in diesem Fall einen wesentlichen Teil des Hauses ihres Sohnes (und ihrer Schwiegertochter) finanziert hatten, erben das restliche Viertel.
    ( OLG Bamberg: 3 U 47/98 )
  6. Wann ist man "erbunwürdig" ?
    Ein besonders gravierender Fall beschäftigte Düsseldorfer Richter: Ein Sohn hatte entdeckt, dass er von seinem Vater enterbt worden war. Daraufhin ließ er das Testament verschwinden und legte dem Nachlassgericht einen gefälschten "letzten Willen" mit neuerem Datum vor. Der Schwindel flog auf - dem Sohn wurde wegen "Erbunwürdigkeit" auch der ihm an sich zustehende Pflichtteil entzogen.
    ( OLG Düsseldorf: 7 U 206/99 )
  7. Trotz hoher Schulden das Erbe ausschlagen ?
    Ja. Auch wenn ein Sohn hoch verschuldet ist, kann er die Erbschaft seiner Mutter ausschlagen, obwohl dadurch die Gläubiger des Sohnes, der auch auf seinen Pflichtteil verzichtet hatte, benachteiligt werden.
    ( BGH: IX ZR 147/96 )
  8. Wann darf der Pflichtteil entzogen werden ?
    Zwischen einem Vater und seinem Sohn gibt es mehrfach heftigen Streit. Daraufhin entzieht der Vater dem Sohn auch den Pflichtteil am Erbe. Das ist rechtens, sagen die Richter. Allerdings nur dann, wenn im Testament die Verfehlungen des Sohnes angegeben werden. Und zwar ganz konkret ! Es reicht also nicht, nur allgemein festzustellen, dass der Pflichtteil wegen des "Lebenswandels" des Sohnes oder "psychischer Qualen", die er seinem Vater zufügte, entzogen wird.
    (OLG Köln: 9 U 15/01 3 U 47/98)
  9. Erben - auch ohne schriftliche Verfügung ?
    Als sein Onkel stirbt, überweist der Neffe von dessen Konto 8000 Euro auf sein eigenes Konto - wegen geleisteter Pflegedienste. Im Testament war dies aber schriftlich nicht festgelegt worden. Deshalb kann die Tochter des Verstorbenen das Geld zurückverlangen. Denn, so die Richter: Die Tätigkeiten des Neffen für seinen Onkel seien als "verwandtschaftliche Gefälligkeiten" anzusehen.
    (OLG Oldenburg: 5 U 78/97)
  10. Darf der Fiskus hier zuschlagen ?
    Der Verwandte eines Verstorbenen einigt sich mit den übrigen Erben darauf, dass er statt seiner Geldforderung ein Grundstück erhält. Darf der Fiskus dafür Grunderwerbsteuer verlangen ? Nein, nur die Erbschaftssteuer wird fällig.
    (Finanzgericht Düsseldorf: 3 K 6826/96 GE)

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