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Notarielles Testament

Den Weg des privatschriftlichen Testaments sollten Sie nur wählen, wenn Sie sicher sind, daß Sie damit das erreichen, was Sie möchten. Wenn die tatsächlichen Verhältnisse oder die beabsichtigte Verfügung kompliziert sind oder wenn Sie sich zuvor rechtlich beraten lassen möchten, dann sollten Sie nicht zögern, einen Notar aufzusuchen.
Für die Tätigkeit des Notars müssen Sie zwar Gebühren bezahlen, Sie erkaufen sich damit aber auch mehrere Vorteile. Der Notar wird Sie über alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Testament beraten. Er entwirft den Text für Sie. Dabei ist es seine Aufgabe, sicherzustellen, daß Ihre Vorstellungen die juristisch richtige Form erhalten und daß keine rechtlichen Unklarheiten entstehen. Der Notar sorgt auch dafür, daß das Testament beim Amtsgericht hinterlegt wird. Ein notarielles Testament hat in vielen Fällen auch den Vorteil, daß die Erben später keinen Erbschein zu beantragen brauchen. Häufig wird ein vom Amtsgericht eröffnetes notarielles Testament genügen, um die Erbfolge nachzuweisen. Wenn zum Nachlaß ein Grundstück gehört, kann das Grundbuch schon aufgrund eines notariellen Testaments berichtigt werden.


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