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Urteile-Familienrecht-Unterhalt

  1. Sind Scheidungskosten von der Steuer absetzbar ?
    Das gilt tatsächlich. Ist ein Kredit nötig, um den geschiedenen Partner auszuzahlen, kann man die Zinsen von der Steuer absetzen.
    ( OFD Düsseldorf: S 2144 A - St 122 )
  2. Kann man Unterhaltsansprüche verlieren ?
    Ja. Schwärzt eine Frau ihren Ex-Mann aus Rache bei seinem Arbeitgeber an, verliert sie nicht nur ihren Anspruch auf Unterhalt. Sie muss auch Schadenersatz zahlen, wenn er dadurch seinen Job verliert.
    ( BGH: VI ZR 249/94 )
  3. Sind Eheverträge in jedem Fall gültig ?
    Nein, es gibt Ausnahmen. Auch wer im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, hat bei Scheidung Anspruch auf Teilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens. Etwa die Ehefrau, die im Betrieb ihres Mannes mitarbeitet.
    ( BGH: XII ZR 1/93 )
  4. Werden Schulden bei einer Trennung geteilt ?
    Ja. Läuft zum Zeitpunkt der Scheidung noch ein Kredit, haften beide Ex-Partner für dessen Rückzahlung. Kümmert sich nur einer von beiden um die Raten, kann er vom anderen die Hälfte davon zurückverlangen.
    ( BGH: 12 ZR 59/93 )
  5. Vom Börsengewinn Unterhalt zahlen ?
    Nein. Die Börsen-Gewinne, die ein Geschiedener erwirtschaftet, spielen für den Unterhalt an seine Ex keine Rolle. Denn "diese Geldquelle sprudelt so unsicher", dass sie die Höhe des Unterhalts nicht beeinflussen darf.
    ( OLG Stuttgart: 17 WF 232/01 )
  6. Mindert BAföG den Unterhaltsanspruch ?
    Allerdings. Beginnt eine Frau nach der Scheidung eine Berufsausbildung und erhält dafür BAföG-Leistungen, vermindert sich dadurch ihr Anspruch gegen ihren Ex-Mann um diesen Betrag.
    ( OLG Hamm: 5 UF 39/95 )
  7. Im Beruf weiterbilden auf Kosten des Kindes ?
    Nein, das Kind darf darunter nicht leiden. Der Fall: Eine unterhaltspflichtige Mutter gab ihren Job auf, um sich beruflich weiterzubilden. Sie konnte deshalb aber keinen Unterhalt mehr zahlen. Die Richter: Die Frau müsse sich in ihrer Freizeit um eine bessere berufliche Qualifikation kümmern. Dies dürfe nicht zu Lasten des Kindes gehen.
    ( OLG Düsseldorf: 5 UF 113/93 )
  8. Wer darf Vaterschaftstest verlangen ?
    Ein Mann zahlt seit Jahren Unterhalt für ein angeblich von ihm stammendes Kind. Dann hat er den Verdacht, dass ein Bekannter der wahre Vater ist. Doch er kann keine gerichtliche Überprüfung verlangen. Dieses Recht haben ausschließlich die Mutter oder das Kind.
    ( OLG Jena: 5 W 614/98 )
  9. Arztfehler: Muss der 16-jährige Vater zahlen ?
    Die Frauenärztin untersucht ein 13-jähriges Mädchen, stellt dabei aber nicht fest, dass das Mädchen im dritten Monat schwanger ist. Nach der Geburt des Kindes will der 16-jährige Vater unter Hinweis auf den Arztfehler keinen Unterhalt zahlen. Doch er muss: Der Irrtum der Ärztin ist kein Grund für den Vater, die Unterhaltszahlungen zu verweigern.
    (BGH: VI ZR 190/01)
  10. Kinder vernachlässigt: auf Unterhalt verzichten ?
    Eine Frau lebt getrennt von ihrem Mann, einem Fernfahrer. Um das gemeinsame Kind kümmert sie sich kaum, obendrein betrügt sie ihren Mann, zum Teil auch in der Ehelichen Wohnung, mit einem anderen. Aufgrund dieses Verhaltens büßt sie zwar nicht automatisch den gesamten Unterhalt ein, hat jedoch nur Anspruch auf gekürzte Zahlungen.
    (Amtsgericht Frankfurt/M.: 32 C 2403/96-48)
  11. Kündigen, obwohl kein neuer Job in Sicht ist ?
    Ein geschiedener Vater, seinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, kündigt wegen innerbetrieblicher Konflikte, obwohl er keinen neuen Job in Aussicht hat. Damit hat er sich vorsätzlich leistungsunfähig gemacht und muss weiterhin Unterhalt zahlen. Denn er hätte sich zunächst um die Bereinigung der Konflikte bemühen müssen.
    (OLG Hamm: 5 UF 73/96)

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