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Tipps zum Nachbarschaftsstreit
Streit mit dem Nachbarn: Was Sie wissen müssen
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§ 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubt zwar jedem Eigentümer einer Sache, damit "nach Belieben zu verfahren". Werden aber Dritte gestört, belästigt oder geschädigt, können sie auf Unterlassung klagen. (§ 1004 BGB)
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Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer Schäden oder Störungen schuldhaft verursacht hat oder nicht.
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Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss tief in die Tasche greifen. Bei einem Streitwert von 1000 Euro entstehen Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 800 Euro. In der zweiten Instanz wirds noch teurer.
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Rund 1,9 Mio Zivilprozesse werden jährlich allein vor Amts- und Landgerichten geführt. Ein großer Teil davon entfällt auf Streitigkeiten zwischen Nachbarn.
Wie Sie teure Gerichtskosten vermeiden
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Wesentlich günstiger als ein Prozess: Ein so genanntes Schiedsverfahren. Gerichtlich zugelassene und kontrollierte Schiedsleute vermitteln zwischen den Parteien. Die Gebühr: 30-50 Euro.
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Im Schiedsverfahren geht es nicht um Schuld oder Unschuld. Der Schiedsmann wägt die Interessen ab, bemüht sich um einen Vergleich.
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Bei einem Streitwert von bis zu 750 Euro sind Schiedsverfahren Vorschrift in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, im Saarland und Schleswig-Holstein. Erst, wenn sich die Kontrahenten nicht einigen, dürfen sie vor Gericht gehen.
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Adressen der Schiedsleute gibt es bei allen Amtsgerichten, Polizeidienststellen und in den Rechtsämtern der Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
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