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Urteile-Familienrecht-Haftung

  1. Haften kleine Kinder für Unfälle ?
    Kinder bis zu acht Jahren sind nicht reif genug, ohne Anleitung im Straßenverkehr ein Fahrrad zu führen. Das bedeutet: Für Unfälle müssen die Eltern haften.
    ( AG Detmold: 6 C 424/96 )
  2. Haftet die Mutter für ihre Unaufmerksamkeit ?
    Eine Mutter, die auf dem Küchentisch ein Messer liegen lässt und aus dem Raum geht, obwohl direkt neben dem Tisch ihr 5-jähriger Sohn mit einem anderen Kind spielt, verletzt ihre Aufsichtspflicht und haftet für eventuelle Verletzungen.
    ( OLG Hamm: 6 U 92/98 )
  3. Wie gut müssen Böller versteckt werden ?
    Eine Mutter kauft für den Jahreswechsel Knallkörper. Ihr 13-jähriger Sohn findet sie und bewirft eine 11-jährige mit den Krachern. Das Mädchen erleidet einen Hörschaden, ist eine Woche im Krankenhaus. Die Mutter des Jungen muss wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht Schmerzensgeld zahlen. Denn: Da sie ganztags berufstätig ist, hätte sie dafür sorgen müssen, dass der Junge die Böller nicht findet.
    ( LG München: 31 S 23681/00 )
  4. Wie sicher muss der Spielplatz sein ?
    Ein 2-jähriger verletzt sich schwer, als er von der Rutschentreppe eines öffentlichen Spielplatzes auf harten Steinboden fällt. Dafür muss die Kommune haften. Denn sie hätte mit solchen Vorfällen rechnen und weichen Sandboden unter der Treppe auftragen müssen.
    ( LG Lüneburg: 4 S 237/96 )
  5. Kinder mit brennenden Kerzen allein lassen ?
    Eltern ließen ihr Kind in einem Zimmer mit brennenden Kerzen allein zurück. Ein Brand war die Folge. Wegen grober Fahrlässigkeit haben sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Hausratsversicherung.
    ( LG Stade: 3 S 38/97 )
  6. Wie gut muss ein Gartenteich gesichert sein ?
    Hinter seinem Teich hat ein Grundstüchseigentümer einen kleinen Teich angelegt. Den hat er durch dichte Bepflanzung "eingezäunt". Als ein 2-jähriger, unbemerkt von seiner Großmutter, hinter das Haus auf der anderen Straßenseite läuft, in den Teich fällt und dabei fast ertrinkt, ist der Eigentümer nicht haftbar zu machen. Er habe nicht damit rechnen müssen, dass sich kleine Kinder durch die dichte Bepflanzung dorthin "verlaufen" und deshalb auch auf weitergehende Sicherungsmaßnahmen verzichten können. Vielmehr, so die Richter, sei die Großmutter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.
    (OLG Hamm: 13 U 253/00)
  7. Muss Mutter dem Kind in den Lenker greifen ?
    Ein 4-jähriger fährt mit seinem Rad an ein parkendes Auto, obwohl die Mutter hinter ihrem Sprössling hergerannt ist. Anspruch auf Schadenersatz hat der Pkw-Halter jedoch nicht. Denn eine Verletzung der Aufsichtspflicht bestehe nicht, urteilten die Richter. Mann könne nicht verlangen, dass die Mutter stets den Lenker des Fahrrades ihres Kindes in Reichweite haben müsse, um im Notfall einzugreifen.
    (LG München: 212 C 3930/98)

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