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Urteile-Familienrecht-Kinder

  1. Können Großeltern ihren Enkel adoptieren ?
    Nein. Großeltern können ihren eigenen Enkel als Pflegekind aufnehmen, ihn aber nicht adoptieren. Selbst wenn seine Mutter einverstanden ist. Denn zwischen Großeltern und Enkeln entsteht niemals ein echtes Eltern/Kind-Verhältnis.
    ( OLG Oldenburg: 5 W 187/956 )
  2. Arbeiten gehen trotz drei kleiner Kinder ?
    Betreut eine Mutter drei schulpflichtige Kinder im Alter von 9-12 Jahren, muss sie grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
    ( OLG Zweibrücken: 6 U F 33/00 )
  3. Müssen Kinder geliehenes Geld zurückzahlen ?
    Nein. Eltern, die ihren Kindern ein Darlehen gewähren, z.Bsp. für die Anschaffung eines Mofas, bekommen ihr Geld womöglich nie zurück. Denn Kreditverträge mit Minderjährigen sind unwirksam. Stimmt das Kind, sobald es 18 ist, nicht nachträglich zu, muss es das Geld nicht zurückzahlen.
    ( OLG Düsseldorf: 22 U 23/94 )
  4. Spielstraßen - ständig auf die Kinder achten ?
    Eltern müssen ihre kleinen Kinder in "Spielstraßen" nicht ständig überwachen. Denn spielende Kinder haben in diesen "beruhigten Zonen" absoluten Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Eine Fußgängerin, die dort von einem radelnden Siebenjährigen angefahren wird, hat deshalb auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
    ( OLG Hamm: 9 U 226/99 )
  5. Dürfen Sechsjährige allein zur Schule gehen ?
    Wenn Eltern ihren Sechsjährigen allein auf den Schulweg schicken und der Junge dabei einen Unfall verursacht, können seine Eltern nicht wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zur Rechenschaft gezogen werden. Denn ein Kind in diesem Alter ist in der Lage, regelmäßig solche Wege allein zurückzulegen. Kinder unter sieben sind andererseits "schuldunfähig", so dass der Unfallbeteiligte keinen Schadenersatzanspruch hat.
    ( AG Frankfurt/M.: 32 C 2403/96-48 )
  6. Ständig ein wachsames Auge aufs Kind haben ?
    Eine Mutter beobachtet nur "gelegentlich" aus dem Fenster ihre auf der Straße spielende Tochter. Damit hat sie ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt, wenn die Kleine Zeit genug hat, den Lack eines Autos zu zerkratzen. Die Eltern (oder ihre Haftpflichtversicherung) müssen zahlen.
    ( LG Lüneburg: 4 S 237/96 )
  7. Das Kind unbeaufsichtigt im Schwimmbad ?
    Die Tante nimmt ihre 4-jährige Nichte mit ins Schwimmbad. Was fröhlich beginnt, endet tragisch: Sie lässt die Kleine kurze Zeit unbeaufsichtigt in einer angrenzenden Spielecke. Niemand bemerkt, als das Kind ins Becken stürzt und sich schwere Verletzungen zuzieht. Die Richter: Ein kleines Kind darf in der Nähe des Schwimmbeckens nicht aus den Augen gelassen werden, auch nicht für wenige Minuten !
    (LG Mannheim: 2 O 274/96)
  8. Wer haftet bei Schaden durch eine Drehtür ?
    Ein 3-jähriger bricht sich einen Finger, als er durch eine Drehtür geht. Seine Eltern können den Hausbesitzer dafür nicht haftbar machen, falls sie nicht nachweisen können, dass die Tür falsch eingestellt war.
    (AG Schwabach: 1 C 266/96)

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