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Erbrecht-Beispiel-6

Die Verstorbene hinterläßt eine Schwester und einen Halbbruder aus der zweiten Ehe seiner Mutter. Seine Eltern leben nicht mehr.
 

Lebten die Eltern des Erblassers noch, so wären sie je zur Hälfte Erben geworden. Da beide nicht mehr leben, steht die auf den Vater entfallende Hälfte der Schwester zu. Die für die Mutter bestimmte Hälfte teilen sich die zwei überlebenden Kinder, nämlich die Schwester des Erblassers und sein Halbbruder. So erhält die Schwester insgesamt 3/4 und der Halbbruder 1/4.
Der Stiefvater erbt nicht, weil er nicht blutsverwandt ist.

Die Erbfolge bei Eintritt des Erbfalls zwischen dem 01.04.1966 und dem 03.10.1990 stimmt in diesem Fall mit der nach dem BGB überein.


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