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Urteile Wohnrecht -> 004 Urteile Wohnrecht
004. Eigentumswohnung - der Verwalter darf rein Der Verwalter darf aber nur rein, wenn er einen Schaden ( z.Bsp. Wasserrohrbruch ) vom Haus nicht anders abwenden kann, dann muß man ihm Zutritt gewähren. ( Hanseatisches OLG: 2 Wx 31/98 )
Letzte Änderung am Montag, 22. Oktober 2018 um 00:00:27 Uhr.