005. Unzulässige Klausel - keine Renovierung
Eine Klausel, nach der Mieter unabhängig von der Notwendigkeit alle drei Jahre renovieren müssen, ist nichtig. Das heißt: Sie steht im grunde genommen gar nicht im Vertrag. - Renovieren muß deshalb der Vermieter.
( LG München: 12 S 998/01 ) |