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005 Urteile Wohnrecht

005. Unzulässige Klausel - keine Renovierung

Eine Klausel, nach der Mieter unabhängig von der Notwendigkeit alle drei Jahre renovieren müssen, ist nichtig. Das heißt: Sie steht im grunde genommen gar nicht im Vertrag. - Renovieren muß deshalb der Vermieter.

( LG München: 12 S 998/01 )


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