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006 Urteile Wohnrecht

006. Mietausfall muß der Störer ausgleichen

Wer für Lärm verantwortlich ist ( z.Bsp. anhaltendes Hundegebell ) und die Mieter im Nebenhaus deshalb zu Recht die Miete mindern, muss für den Ausfall geradestehen.

( AG Köln: 130 C 275/00 )


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