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Urteile Wohnrecht -> 006 Urteile Wohnrecht
006. Mietausfall muß der Störer ausgleichen Wer für Lärm verantwortlich ist ( z.Bsp. anhaltendes Hundegebell ) und die Mieter im Nebenhaus deshalb zu Recht die Miete mindern, muss für den Ausfall geradestehen. ( AG Köln: 130 C 275/00 )
Letzte Änderung am Montag, 22. Oktober 2018 um 00:00:27 Uhr.