007. Ohne Belege keine Nachzahlungen
Mieter haben das Recht, eine Nebenkosten - Nachzahlung zu verweigern, wenn der Vermieter ihnen keine Kopie seiner Rechnungen ( gegen Auslagenerstattung ) schickt. Sie brauchen sich nicht darauf einzulassen, die Belege beim Vermieter im Büro einzusehen.
( AG Dinslacken: 33 C 177/00 ) |