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008 Urteile Wohnrecht

008. Lohnpfändung wegen privater Telefonate

Arbeitgeber sind berechtigt, die Gebühren für Private Telefonate vom Gehalt abzuziehen. Selbst dann, wenn dem Angestellten dann gar nichts mehr davon bleibt.

( ArbG Frankfurt/M.: 5 Ga 17/02 )


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