009. Tierhaltung : Ein Privatzoo ist verboten
Wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung geregelt ist, darf man grundsätzlich zwei Katzen oder einen Hund halten. Mehr nicht - auch nicht dutzende von Vögeln.
( AG Berlin: 8 C 185/99 )
Wenn der Vermieter Tiere duldet, kann er auch ein Hausschwein nicht verbieten - sofern es nicht durch Geruch oder Geräusche stört.
( AG Berlin: 17 C 88/00 ) |