StartseiteUrteile-Wohnrecht

§

Görlitz-Aktuell:


World Wide Web http://jensreuschel.de


Urteile Wohnrecht ->
009 Urteile Wohnrecht

009. Tierhaltung : Ein Privatzoo ist verboten

Wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung geregelt ist, darf man grundsätzlich zwei Katzen oder einen Hund halten. Mehr nicht - auch nicht dutzende von Vögeln.

( AG Berlin: 8 C 185/99 )

Wenn der Vermieter Tiere duldet, kann er auch ein Hausschwein nicht verbieten - sofern es nicht durch Geruch oder Geräusche stört.

( AG Berlin: 17 C 88/00 )


© Copyright 2000-2018 by www.jensreuschel.de


008-Urteile-Wohnrecht
010-Urteile-Wohnrecht
Sitemap