014. Darf man vor Vertragsende ausziehen und die Mietzahlung einstellen ?
Das geht - nach dem neuen Mietrecht. Bislang betrugen die Kündigungsfristen je nach dauer des Mietvertrages bis zu einem Jahr. Jetzt dürfen Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen ( § 565 BGB ) - egal, wie lange Sie schon in der Wohnung leben. |