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014 Urteile Wohnrecht

014. Darf man vor Vertragsende ausziehen und die Mietzahlung einstellen ?

Das geht - nach dem neuen Mietrecht. Bislang betrugen die Kündigungsfristen je nach dauer des Mietvertrages bis zu einem Jahr. Jetzt dürfen Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen ( § 565 BGB ) - egal, wie lange Sie schon in der Wohnung leben.


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