015. Eigentumswohnung - darf man sie einfach so verkaufen ?
Halten Sie sich fest: Man darf nicht. Der Kaufvertrag wird ohne Erlaubnis des Verwalters nicht wirksam.
( OLG Köln: 19 U 139/95 )
Denn der Verwalter hat das Recht zu prüfen, ob der Käufer für die laufenden Kosten auf dauer aufkommen kann. |