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021 Urteile Wohnrecht

021. Auf Behörden muss Verlass sein

Kommt es durch berechtigte Einwände Dritter zu Verzögerungen beim Bau, kann man von der Gemeinde Schadenersatz verlangen, wenn diese vorher eine Baugenehmigung als rechtmäßig bestätigt hat.

( BGH: III ZR 63/00 )


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