017. Schadenersatz bei rutschiger Treppe
Wer auf einer regennassen Außentreppe am Haus ausrutscht, kann seinen Vermieter haftbar machen. Je nach Verletzung gibt es bis zu 6000 Euro Scherzensgeld. Aber: Wer erkennen kann, dass die Treppe nicht rutschfest ist, haftet zu einem Drittel selbst.
( LG Coburg: 12 O 784/00 ) |