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017 Urteile Wohnrecht

017. Schadenersatz bei rutschiger Treppe

Wer auf einer regennassen Außentreppe am Haus ausrutscht, kann seinen Vermieter haftbar machen. Je nach Verletzung gibt es bis zu 6000 Euro Scherzensgeld. Aber: Wer erkennen kann, dass die Treppe nicht rutschfest ist, haftet zu einem Drittel selbst.

( LG Coburg: 12 O 784/00 )


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